Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz

25 Prozent weniger Arbeitsunfälle bis zum Jahr 2012 - dieses Ziel hat sich die EU-Kommission zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz in Europa gesetzt. Zur Halbzeit wurde die Fünfjahresstrategie aktuell auch im Europäischen Parlament diskutiert am 15. Dezember 2011 im Wege einer Entschließung mit großer Mehrheit angenommen. Das Hauptziel dieser Gemeinschaftsstrategie besteht darin die ordnungsgemäße Umsetzung der Rechtsvorschriften der EU zu gewährleisten und das bestehende Recht zu verbessern und zu vereinfachen, unter anderem durch die Anwendung nicht verbindlicher Instrumente.

Jährlich sterben in Europa 168.000 Arbeitnehmer an Arbeitsunfällen und rund sieben Millionen ziehen sich bei Arbeitsunfällen Verletzungen zu. Berufskrankheiten und Arbeitsunfälle lösen nicht nur individuelles Leid aus, sondern beeinträchtigen auch die Volkswirtschaften. Studien ergeben, dass sich die Kosten auf bis zu 5,9 Prozent des BIP belaufen können.

Gesetzgebung auch an neue Herausforderungen anpassen. Die Rahmenrichtlinie zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit datiert aus dem Jahr 1989 und ist damit bereits über zwanzig Jahre alt, ohne bisher substanziell verändert geworden zu sein. An die neuen Herausforderungen einer veränderten Arbeitswelt, wie zum Beispiel die Zunahme psychischer Erkrankungen, muss sie daher dringend angepasst werden.

Das Europäische Parlament hat sich dabei stark gemacht, dass die Sicherheit der Arbeitnehmer eine absolute Priorität sein muss. Unter anderem sprach man sich dafür aus, dass Präventionsmaßnahmen besonders im Umgang mit krebserregenden Substanzen gelten müssen, aber auch im Bereich Stress am Arbeitsplatz, der zunehmend zu Gesundheitsproblemen am Arbeitsplatz führt. Des Weiteren wurde betont wie wichtig es ist, ein Gleichgewicht zu schaffen in dem auf der einen Seite die europäischen Rechtsvorschriften konsequent an die gesellschaftlichen Entwicklungen angepasst werden und auf der anderen Seite eine unnötige Rechtsetzung auf EU?Ebene zu vermeiden.

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