Jugendgarantie

Besonders besorgniserregend ist die Situation in Mitgliedsstaaten mit einer Jugendarbeitslosigkeit von um die 50 %. Die Kommission hat Aktionsteams eingerichtet, die die acht Länder mit der höchsten Jugendarbeitslosigkeit bei der Umlenkung von EU-Fördermitteln in Ausbildungs- und Beschäftigungsförderungsmaßnahmen für Jugendliche unterstützen sollen. Die Mitgliedstaaten werden aufgefordert, „Ausbildungsgarantien“ zu entwickeln, damit Jungendliche unter 25 Jahren binnen vier Monaten nach Schulabschluss oder Verlust des Arbeitsplatzes ein Angebot über einen Arbeitsplatz, eine Weiterbildung, eine Ausbildungsstelle oder eine Praktikantenstelle erhalten.

Die EU-Sozialminister haben am 28. Februar die von Österreich angeregte europaweite Jugendgarantie beschlossen. Diese soll sicherstellen, dass Jugendlichen ohne Job oder Ausbildung binnen vier Monaten eine qualitativ hochwertige Arbeit oder ein Job-Training angeboten wird. Für die Umsetzung sind im Wesentlichen die EU-Staaten zuständig. Damit soll eine sozial explosive Stimmung in EU-Ländern mit hoher Jugendarbeitslosigkeit verhindert werden.

Die Jugendgarantie ist eine Empfehlung der EU, keine gesetzlich bindende Vorschrift. Allerdings könnte im Rahmen von Nationalen Reformprogrammen oder länderspezifischen Empfehlungen, die im Zuge des Europäischen Semesters zur Budgetpolitik erörtert werden, auch Druck auf die einzelnen Staaten ausgeübt werden.

Weiters haben sich die europäischen Staats-und Regierungschefs darauf verständigt, im Rahmen der EU-Finanzierung bis 2020 sechs Milliarden Euro für die Jugendbeschäftigung bereitzustellen. Das Geld, das zur Hälfte aus dem EU-Sozialfonds kommt, soll vor allem den Länder mit der höchsten Jugendarbeitslosigkeit zu Gute kommen. Die EU-Kommission hat bisher Spanien, Griechenland, die Slowakei, Lettland, Italien, Portugal, Litauen und Irland mit Expertise unterstützt.

Die Minister wollen überdies gemeinsame Leitlinien zur Beschäftigung in Vorbereitung des EU-Frühjahrsgipfels am 14./15. März beschließen. Außerdem will die EU-Kommission ihre jüngsten Empfehlungen zu Investitionen in die Sozialsysteme vorstellen. Einen Überblick will die EU-Behörde auch über die zu Jahresende auslaufenden Übergangsfristen für die Arbeitsmarkt-Freizügigkeit von Arbeitnehmern aus Bulgarien und Rumänien geben. Entsprechende Beschränkungen des Arbeitsmarktes sind noch in Österreich, Belgien, Deutschland, Frankreich, Luxemburg, Malta, den Niederlanden, Spanien und Großbritannien in Kraft.

 

Österreich stand Pate für den europäischen Vorschlag:

Ausbildungsgarantie für Jugendliche – Überbetriebliche Lehrausbildung (ÜBA)

Jede/-r Jugendliche, der/die eine Lehre absolvieren möchte, erhält im Sinne der Ausbildungsgarantie einen Ausbildungsplatz garantiert. Dies gewährleistet die Bundesregierung seit Verabschiedung des Jugendbeschäftigungspaketes im Juni 2008. Gelingt es nach Beendigung der Schulpflicht nicht, Lehrstellensuchende Jugendliche in ein entsprechendes betriebliches Ausbildungsverhältnis zu vermitteln, besteht im Rahmen der Ausbildungsgarantie die Möglichkeit, in einer überbetrieblichen Lehreinrichtung eine vollwertige Lehre zu absolvieren.

Auch während der Ausbildungszeit wird fortlaufend versucht, den Jugendlichen für die verbleibende Ausbildungszeit in ein betriebliches Lehrverhältnis zu vermitteln, da dort eine bessere Integration in den Arbeitsmarkt erwartet wird. Sollte dies nicht gelingen, hat der Lehrling auch die Möglichkeit, die gesamte Lehrzeit in der ÜBA zu verbringen und in dieser die Lehrabschlussprüfung zu absolvieren. Kernstücke der überbetrieblichen Ausbildung sind Lehrgänge, in denen Fertigkeiten und Kenntnissen des jeweiligen Lehrberufs vermittelt werden. Der Besuch der Berufsschule ist obligatorisch. Als Ausbildungsentschädigung erhalten die Lehrlinge im ersten und zweiten Lehrjahr 240 € pro Monat und im dritten Lehrjahr 555 €.

Im Dezember 2011 (Ausbildungsjahr 2011/12) befanden sich 10.463 Jugendliche in einer Überbetrieblichen Lehrausbildung. Das AMS hat für die Bereitstellung der überbetrieblichen Ausbildungsplatze insgesamt € 149,3 Mio. aufgewendet (einschließlich der Deckung des Lebensunterhaltes bzw. Ausbildungsentschädigung für die TeilnehmerInnen).

Um im Sinne der Ausbildungsgarantie auch weiterhin allen Jugendlichen einen Ausbildungsplatz zur Verfügung stellen zu können, werden für das Ausbildungsjahr 2012/2013 ca. rund 11.700 Ausbildungsplätze geplant und bereitgestellt.