Bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres

Als neuer Sicherheitssprecher der ÖVP im Europäischen Parlament bin ich Mitglied des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE). Schwerpunkt in diesem "EU-Innenausschuss" sind die Sicherheitspolitik, die Bekämpfung von grenzüberschreitender Kriminalität, Asyl- und Migrationsfragen und der Datenschutz.

Für mich geht es vor allem um Erhöhung die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger durch eine Verbesserung der Polizeizusammenarbeit und die Stärkung der EU-Polizeibehörde EUROPOL. Außerdem wird das große Migrationsproblem an Europas Außengrenze den massiven Ausbau unserer EU-Grenzschutzeinheit FRONTEX erfordern. Europäische Lösungen sind bei den drängenden Migrationsfragen unserer Zeit unumgänglich - mit nationalen Alleingängen werden wir dieses große Problem nicht in den Griff bekommen.

Auch beim Datenschutz setze ich mich klar für die Schaffung einheitlicher europäischer Regeln ein, die die persönlichen Daten der Bürgerinnen und Bürger europaweit schützen. Auch hier gilt: europaweite Regeln sind stärker als nationale Alleingänge - schließlich ist kein Raum so grenzenlos wie das Internet.

 

Der Ausschuss für bürgerlicher Freiheiten, Justiz und Inneres ist zuständig für:

  • Den Schutz der in den Verträgen und in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union verankerten Bürgerrechte, Menschenrechte und Grundrechte;
  • Maßnahmen zur Bekämpfung von Diskriminierung;
  • Den Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten;
  • Maßnahmen betreffend die Einreise und den Personenverkehr, Asyl und Zuwanderung;
  • Maßnahmen betreffend die Verwaltung der Außengrenzen;
  • Maßnahmen im Zusammenhang mit der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen, einschließlich Terrorismus
  • Die EU-Agenturen EUROPOL (Europäische Polizeibehörde), EUROJUST (Europäische Justizbehörde) und CEPOL (Europäische Polizeiakademie)
  • Die EU-Grenzschutzagentur FRONTEX
  • Die Europäische Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht
  • Die Europäische Staatsanwaltschaft
  • Die Feststellung der eindeutigen Gefahr einer schwerwiegenden Verletzung der allen Mitgliedstaaten gemeinsamen Grundsätze durch einen Mitgliedstaat

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