Mit 1.April 2012 wurde das weltweit erste transnationale Instrument der direkten Demokratie ins Leben gerufen: die Europäische Bürgerinitiative (EBI). Durch dieses "Europäische Volksbegehren", das dem Volksbegehren in Österreich sehr ähnlich ist, wird es allen EU-Bürgern künftig möglich sein die Europäische Kommission aufzufordern, im Rahmen ihrer Befugnisse geeignete Vorschläge zu Themen zu unterbreiten, zu denen es nach Ansicht der Bürger eines EU-Gesetzes bedarf. Damit bestimmen erstmals SIE mit, was auf der EU-Agenda steht!
Eine solche Europäische Bürgerinitiative muss von einem Bürgerausschuss organisiert werden, in dem sich zumindest sieben EU-Bürger aus sieben unterschiedlichen EU-Mitgliedsstaaten zusammenfinden. Das Gesetz, das von den Initiatoren gefordert wird, muss natürlich in die Zuständigkeit der EU fallen, damit es der Kommission auch überhaupt rechtlich erlaubt ist, ein Gesetz vorzuschlagen.